Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Schrobenhausen – Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser eine reguläre Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 80.301.417,61 EUR, eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um bis zu 30.885.149,15 EUR durch Ausgabe von bis zu 7.247.715 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) durch einheitliche gemischte Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung erhöht werden. Den Aktionären soll dabei das gesetzliche Bezugsrecht gewährt werden. Auf Seiten der Altaktionäre haben sowohl die Familie Bauer (die zusammen derzeit 43,81 % der Aktien und Stimmrechte halten) als auch die Doblinger Beteiligung GmbH (die derzeit 19,84 % der Aktien und Stimmrechte hält) ihr Interesse bekundet, sich an der Kapitalerhöhung in wesentlichem Umfang zu beteiligen.
Die außerordentliche Hauptversammlung soll voraussichtlich am 31. März 2021 stattfinden. Die Gesellschaft wird nunmehr unverzüglich eine entsprechende Einberufungsbekanntmachung veröffentlichen. Es ist geplant, diese Hauptversammlung gemäß den Vorgaben der COVID-19-Gesetzgebung virtuell durchzuführen.
Durch die Kapitelerhöhung möchte die BAUER Aktiengesellschaft Ihre Eigenkapitalbasis erhöhen und die Bilanzrelationen weiter verbessern. Aufgrund eines größeren Verlustes im Geschäftsjahr 2019 (-36,6 Mio. EUR) sowie durch das von der Corona-Pandemie geprägte Jahr 2020, das nach heutigem Kenntnisstand entsprechend der letzten Prognose für das Nachsteuerergebnis – deutlich besser als im Vorjahr und besser als -20 Mio. EUR – beendet wurde, ist die Eigenkapitalquote zurückgegangen.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.bauer.de/bauer_group/investor_relations/) kostenfrei erhältlich sein.
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